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Krankengymnastik

 

Bei der Krankengymnastik handelt es sich um eine verordnungsfähige Leistung.

Wie wir die Krankengymnastik (KG) definiert ?

Krankengymnastik umfasst alle Behandlungstechniken und -methoden zur Förderung der sensomotorischen Funktion. Hierbei berücksichtigt man sowohl die neurophysiologischen Kontrollmechanismen als auch die funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme. Die vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems werden dabei bewusst ausgenutzt.

 

Welche therapeutische Wirkung hat die Krankengymnastik ?

Durchblutungsförderung und Entstauung

Funktionsverbesserung von funktionsgestörten Gelenken

Aktivierung und Kräftigung von geschwächter Muskulatur

Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts

Dehnung von verkürzten Weichteilstrukturen

Wirkung auf das Herz-Kreislaufsystem, den Stoffwechsel und die Atmung

 

Wann ist Krankengymnastik indiziert ?

bei angeborenen oder erworbenen passiven Bewegungsstörungen mit Bewegungsverlust, -einschränkung und/oder -instabilität in den Bereichen: Wirbelsäule und Gelenke (traumatisch, postoperativ, entzündlich, degenerativ, funktionell)

bei angeborenen oder erworbenen aktiven Bewegungsstörungen bei Muskeldysbalancen und/oder -insuffizienz sowie atrophischen und dystrophischen Muskelveränderungen

bei cerebral oder spinal bedingter spastischer Lähmung

bei schlaffen Lähmungen

bei abnormen Bewegungs- und/oder Koordinationsstörungen durch Erkrankung des zentralen Nervensystems

bei Schmerzen durch strukturellen Veränderungen im Bereich der Bewegungsorgane

bei funktionellen Störungen der Organsysteme (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankung, Lungen- / Bronchialerkrankung, etc.)