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Krankengymnastik
Bei der Krankengymnastik handelt es sich um eine verordnungsfähige
Leistung.
Wie wir die Krankengymnastik (KG) definiert ?
Krankengymnastik umfasst alle Behandlungstechniken und -methoden zur Förderung
der sensomotorischen Funktion. Hierbei berücksichtigt man sowohl die
neurophysiologischen Kontrollmechanismen als auch die funktionellen
Steuerungsmechanismen der Organsysteme. Die vorhandenen Bahnungs- und
Hemmungsmechanismen des Nervensystems werden dabei bewusst ausgenutzt.
Welche therapeutische Wirkung hat die Krankengymnastik ?
Durchblutungsförderung und Entstauung
Funktionsverbesserung von funktionsgestörten Gelenken
Aktivierung und Kräftigung von geschwächter Muskulatur
Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts
Dehnung von verkürzten Weichteilstrukturen
Wirkung auf das Herz-Kreislaufsystem, den Stoffwechsel und die Atmung
Wann ist Krankengymnastik indiziert ?
bei angeborenen oder erworbenen passiven Bewegungsstörungen mit
Bewegungsverlust, -einschränkung und/oder -instabilität in den Bereichen:
Wirbelsäule und Gelenke (traumatisch, postoperativ, entzündlich, degenerativ,
funktionell)
bei angeborenen oder erworbenen aktiven Bewegungsstörungen bei Muskeldysbalancen
und/oder -insuffizienz sowie atrophischen und dystrophischen Muskelveränderungen
bei cerebral oder spinal bedingter spastischer Lähmung
bei schlaffen Lähmungen
bei abnormen Bewegungs- und/oder Koordinationsstörungen durch Erkrankung des
zentralen Nervensystems
bei Schmerzen durch strukturellen Veränderungen im Bereich der Bewegungsorgane
bei funktionellen Störungen der Organsysteme (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankung,
Lungen- / Bronchialerkrankung, etc.)